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Teil der Gesamtanlage:
Niederklein
Gegenüber der Einmündung Hauptstraße angeordnetes, traufständiges Wohnhaus als Teil einer Hofanlage, die den Ortskern in Form der Scheune nach Osten abschließt. Rähmbau des ausgehenden 19. Jhs. mit auffälliger Fachwerkgestaltung durch Häufung von Andreaskreuzen, die als geschoßhohe Verstrebung und als Brüstungsschmuck Verwendung finden. Die im Erdgeschoß massiv aufgeführte Scheune entstammt noch dem 18. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |