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Teil der Gesamtanlage:
Niederklein
In zweiter Reihe stehender Streckhof, der den seitlichen Abschluß eines aus mehreren Hofanlagen gebildeten Platzraumes definiert. Offenbar in einem Zug errichteter Rähmbau auf hohem Bruchsteinsockel, der Eingang ehemals tieferliegend, die flankierenden kräftigen Stiele und der mit Inschrift versehene Türsturz sind noch vorhanden; auch im Scheunenbereich stark vorkragendes Obergeschoß mit profilierter Schwelle, die Eckstiele sind durch Taubandschnitzereien verziert. Entstehung als Ernhaus in der ersten Hälfte des 18. Jhs. Neben dem Scheunentor mit aufgesetzten Leisten ist noch die sandsteingepflasterte Hoffläche zu erwähnen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |