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Teil der Gesamtanlage:
Niederklein
Mit Haus Nr. 3 und 7 einen gemeinsamen Platzraum bildende Hofanlage; in den kurzen Schenkeln des Winkelbaus Wohn- und Wirtschaftsteil über Eck angeordnet. Wohnteil auf hohem Sockel, ebenerdiger Eingang, das enge Fachwerk als Rähmkonstruktion in kräftigen Hölzern und lebhaftem Strebenbild. Der Wirtschaftsteil mit Wohnnutzung überlagert, ebenfalls Rähmfachwerk mit aufwendig gestaltetem Geschoßversatz; Scheunentor mit Zierleistenschmuck erhalten. Die Entstehungszeit ist für die ersten Hälfte des 18. Jhs. anzusetzen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |