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Teil der Gesamtanlage:
Niederklein
Winkelhof mit giebelständigem Wohnhaus, das mit dem gegenüberliegenden Wohnhaus die Straße räumlich einengt. Rähmbau des xx Jhs. mit profiliert ausgebildetem Geschoßüberstand, als Aussteifung Dreiviertelstreben mit auf dem Halsriegel verschobenen Kopfband, dadurch ergibt sich ein sehr lebhaftes Fachwerkgefüge. Die ebenfalls in Rähmkonstruktion erbaute Scheune inschriftlich datiert auf 1811. Auf ihrer Rückseite zur Hintergasse sind noch Kratzputzfelder erhalten, die mit Datierung 1827 und dem IHS-Symbol zu den ältesten im Bearbeitungsgebiet gehören. Die sorgfältige Bauweise und der gute Erhaltungszustand des Gebäudes weisen auf die Nutzung als Forsthaus hin.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |