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Teil der Gesamtanlage:
Niederklein
Giebelständiges, bis in die Hintergasse sich erstreckendes Einhaus; der straßenseitige Giebel in Rähmkonstruktion ausgeführt. Das Fachwerk reicht bis in den Keller, die Traufseiten sind in Ständerbauweise errichtet mit Aussteifung durch teilweise über zwei Geschosse reichende Streben. Eigentlich als Relikt der Dachdeckung mit Stroh sind Windbordbretter mit überkreuzten Köpfen und Zapfenschlössern vorhanden, die Fassade ist z.T. mit Holzschindeln behangen. Das in einer Inschrift genannte Erbauungsdatum 1779 muß zugunsten einer Datierung ins späte 17. Jh. berichtigt werden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |