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Teil der Gesamtanlage:
Niederklein
Traufständiges Einhaus mit vorgelagerter Hoffläche; in die zweite Hälfte des 18. Jhs. zu datierender Rähmbau auf hohem Sockel, an der Straßentraufe auch im Bereich der Scheune. Geschoßversatz mit profilierten Balkenköpfen und Schiffskehlen. Im Wohnteil Zwillingsfenster mit verziertem Deckbrett, das Satteldach mit Krüppelwalm ausgestattet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |