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Teil der Gesamtanlage:
Niederklein
Durch die ansteigende Straße und die Ecklage zur Mittelgasse städtebaulich exponiertes Wohnhaus; Ständerbau auf Bruchsteinsockel. Bis in den Keller reichendes Fachwerk mit Schwellriegelverzimmerung, Aussteifung durch breitstehende Streben mit Kopfholz. Eingang ursprünglich giebelseitig, hier heute Plattenverkleidung. Hinten im Gebäude ist der Stall untergebracht. Die Bauzeit ist in der ersten Hälfte des 18. Jhs. anzusetzen. Störung durch traufseitigen Eingangsvorbau.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |