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Höchst ansehnliches Doppelhaus, ca. 1810 von einem Seilermeister erbaut. Zweigeschossiges Gebäude mit zweiläufiger Treppe und Krüppelwalmdach, das sehr regelmäßige dreizonige Fachwerkgefüge ganz in der Art der Nachbarhäuser von klassizistischer Strenge, im Westen verputzt. Prächtige alte Haustür; originales Treppengeländer.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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