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Teil der Gesamtanlage:
Niederklein
Sich in die Tiefe erstreckende Hofanlage aus drei Gebäuden: als Hauptbau ein giebelständiges Einhaus auf Werksteinsockel, der vordere Bereich als Rähmbau ausgebildet, sonst mit bis in den Keller reichenden Ständern und breitstehenden Streben errichtet. Am Straßengiebel massive Erneuerungen und Holzschindelbehang. Entstehung in der ersten Hälfte des 18. Jhs. Links in nahezu gleicher Längenausdehnung ein schmaler „Bau", ein Wirtschaftsgebäude auf Bruchsteinsockel für verschiedenste Zwecke; das im 19. Jh. entstandene Gebäude im Bereich der Brennholzlagerung nur durch Latten geschlossen. Die hinten querstehende Scheune entstammt dem 20. Jh. Zur Straße ist der Hof durch ein Tor aus zwei Sandsteinpfeilern mit Zippusaufsatz abgegrenzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |