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Teil der Gesamtanlage:
Niederklein
Giebelständiges Wohnhaus, das den Platz an der Einmündung der Schweinsberger Straße in die Hauptstraße beherrscht. Dem giebelseitig erschlossenen Rähmbau vorgelagert ist eine in den ansteigenden Weg eingebundene Sandsteintreppe mit geschwungener Wange, flankiert von einem größeren Baum. Im hohen Werksteinsockel befindet sich ein Kellerzugang, der in ein profiliertes Gewände gefaßt ist, mit der Datierung 1728. Das Fachwerk ist durch einen umlaufenden, detailliert ausgebildeten Geschoßvorsprung gegliedert, als Aussteifung dienen K-Streben mit zusätzlichem Kopfholz und Sporn, die Brüstungen sind mit Kurzstreben und Andreaskreuzen versehen. Das Gebäude ist als ehemaliges Gasthaus auch von ortsgeschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |