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Teil der Gesamtanlage:
Schweinsberg
Unterhalb des äußeren Befestigungsringes der Burg stehendes Wohnhaus, städtebaulich in der Sichtachse der Straße „Am Herzberg" von Bedeutung, Rähmbau mit weitem, umlaufendem Geschoßversatz, neben einigen Erneuerungen des 19. Jhs. haben sich breitgestellte, gebogene Streben erhalten, die den Bau in die Zeit um 1700 datieren.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |