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Teil der Gesamtanlage:
Schweinsberg
Direkt an den Kirchhof anschließendes traufständiges Doppelwohnhaus, Ständerkonstruktion mit sichtbar aufgelegten Deckenbalken und einfachen, breitstehenden Dreiviertelstreben. Der gut erhaltene Bau im engbebauten Bereich der Kirche ist als Zeugnis für die Lebensweise der „kleinen Leute" in der Zeit nach dem Dreißigjährigen Krieg von besonderem sozialgeschichtlichen Interesse.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |