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Traufständiger, mit Holzschindeln verkleideter Bau des ausgehenden 19. Jhs., errichtet als Schule, heute als Kindergarten genutzt. Die Fassade der Nutzung entsprechend mit hohen, kämpfergeteilten Fenstern ausgestattet, das Dach mit Krüppelwalmen versehen. Das Gebäude steht wegen seiner Bedeutung für die Stadtgeschichte unter Denkmalschutz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |