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Teil der Gesamtanlage:
Schweinsberg
Am Aufgang zur Burg gelegener Pumpenbrunnen, eingebettet in einer in Quadermauerwerk gefaßten Nische im ansteigenden Hang. Auf gußeisernem Postament der Brunnenstock in Form einer Säule, als Becken ein achteckiger, freistehender Sandsteintrog. Die Betätigung über ein Hebelwerk nur teilweise erhalten. Der sorgsam gemauerte Brunnenschacht ist mit einer gußeisernen Platte abgedeckt. Die aufwendige Ausführung läßt eine Entstehung im späten 19. Jh., der Blütezeit des Eisengießerhandwerks, vermuten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |