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Teil der Gesamtanlage:
Schweinsberg
Bereits im Katasterplan von 1774/75 eingezeichneter jüdischer Friedhof nördlich des ehemals durch den Scheunenkranz begrenzten Stadtbereichs. Auf der 1.150 Quadratmeter großen Fläche sind 16 Gräber mit 15 Grabsteinen untergebracht; die erste Bestattung fand, soweit erkennbar, 1902, die letzte 1936 statt. Kulturdenkmal aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |