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Teil der Gesamtanlage:
Schweinsberg
Gegenüber dem Nachbarn etwas zurückgesetztes, giebelständiges Wohnhaus als Teil der Straßenrandbebaung. Die Konstruktion mit durchgehenden Eck- und Bundständern legt eine Entstehung womöglich noch im 17. Jh. nahe. Der hohe Sockel beherbergte ursprünglich den Stall, die Fassade ist durch Kratzputz aus feingezeichneten, floralen Elementen geschmückt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |