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Teil der Gesamtanlage:
Schweinsberg
Giebelständiges Wohnhaus als Teil der in diesem Bereich geschlossenen Bebauung entlang der Straßenbiegung. Während der Großteil des Gebäudes noch in Ständerbauweise errichtet ist, wurde für den Straßengiebel und das erste Gefach der Traufseiten bereits die „moderne" Rähmbauweise verwandt, um eine Schaufront zur Straße zu bekommen. Die Entstehungszeit dieses baugeschichtlich interessanten Gebäudes ist in der ersten Hälfte des 18. Jhs. anzusetzen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |