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Teil der Gesamtanlage:
Schweinsberg
Giebelständiges Wohnhaus als wichtiger Teil der geschlossenen Straßenrandbebeauung „Im Tal". Wie bei etlichen Bauten in dieser Zeile Ausbildung einer Schauseite: Hölzer des Geschoßwechsels mit Schnitzverzierung durch Tauband, Zahnschnittfries und Schuppen, die Eckstiele mit geschuppten Säulen und Rosetten. Das bis in den Keller reichende Rähmfachwerk ist durch K-Streben mit Kopfholz ausgesteift, das Gewände der alten Eingangstür noch erkennbar. Der auch aus künstlerischen Gründen unter Schutz gestellte Bau, um 1700 errichtet, wurde in späterer Zeit mit einem neuen Dachstuhl versehen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |