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Teil der Gesamtanlage:
Schweinsberg
Wohnhaus mit schiefwinkligem Grundriß am Übergang des Marktplatzes in die Straße Im Tal. Unter der allseitigen Putzverkleidung ein Fachwerkrähmbau mit bis in den Keller reichendem Fachwerk, am Geschoßwechsel zu den Giebelseiten überstehende Balken; im Keller ehemals Stallnutzung. Der Bau ist in die ersten Hälfte des 18. Jhs. zu datieren.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |