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Teil der Gesamtanlage:
Schweinsberg
Wohnhaus mit Werkstatteinbau in der Sichtachse der Biegenstraße, Fachwerkrähmbau der zweiten Hälfte des 18. Jhs. mit profiliertem Geschoßversprung und für die Zeit typischen Mannverstrebungen; die Eckstiele mit gedrehten Säulen und Schnitzverzierungen. Erhalten hat sich die einläufige Sandsteintreppe mit gutproportioniertem, schmiedeeisernem Geländer. Der Bau ist als westlicher Abschluß des Marktplatzes von besonderer städtebaulicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |