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Teil der Gesamtanlage:
Schweinsberg
Gegenüber dem linken Nachbarbau in den Platzraum vorspringendes traufständiges Wohnhaus, rechts ist die ehemalige Durchfahrt noch erkennen. Der Rähmbau ohne Geschoßversatz auf hohem, wohlgesetztem Werksteinsocke, heute plattenverkleidet. Das Gebäude, herausgehoben durch das hohe Mansarddach, dürfte unter der Verkleidung ein konstruktives Fachwerk der zweiten Hälfte des 19. Jhs. verbergen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |