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Teil der Gesamtanlage:
Schweinsberg
Giebelständiges Wohnhaus mit Mansarddach, das wie Neustadt Nr. 12 auf zwei in Ständerbauweise errrichteten Geschossen ein aufgesetztes Rähmobergeschoß trägt, das Untergeschoß im ehemaligen Stallbereich durch Garageneinbau gestört. Die Eckstiele mit gedrehten Säulen und floralen Schmuckelementen, über der Haustür Sturz mit Inschrift und Datierung: „DIS HAUS STEHET IN GOTTES HAND GOTT BEWAHR ES FÜR FEUER UND BRAND REINHARD GILWERT ANNA CATHARINA M. IOHAN HENRICH KERGE 1701".
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |