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Teil der Gesamtanlage:
Schweinsberg
Traufständiges Wohnhaus mit zwei Untergeschossen, ursprünglich in Ständerbauweise errichtet, das Obergeschoß ist als Rähmbau aufgesetzt. Der straßenseitige Geschoßversatz ist mit Taubandschnitzerei verziert, die Eckstiele sind mit geschuppten Säulen und eine Maskendarstellung geschmückt. Der beschriebene Bautypus legt eine Entstehung um 1700 nahe. Das Gebäude faßt zusammen mit Nr. 14 den Aufgang zur Burg. Störung durch einen aus der Hausflucht vortretenden Garageneinbau.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |