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Teil der Gesamtanlage:
Schweinsberg
Wirtschaftsgebäude ohne Zugang von der Straße her, gegenüber den Nachbarhäusern leicht nach hinten versetzt. Errichtet als Teil der traufständigen Bebauung entlang der Neustadt. Die Ständerkonstruktion auf niedrigem Sockel, von besonderer Wirkung die V-förmig angeordneten, geschoßhohen Streben. Die durchlaufenden Eck- und Bundständer lassen eine Bauzeit im späten 17. oder frühen 18. Jh. vermuten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |