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Teil der Gesamtanlage:
Schweinsberg
Hofanlage mit weit auseinanderliegenden Gebäuden. Das Wohnhaus in exponierter Stellung im Straßenraum als zweigeschossiger Ständerbau mit aufgesetztem Rähmgeschoß. Das unterste Geschoß wohl ehemals für Stallnutzung verwendet. Das Fachwerk mit lebhaft unterschiedlichen Verstrebungsfiguren, der Geschoßwechsel differenziert ausgebildet; der möglicherweise noch im 17. Jh. entstandene Bau mit Kratzputzverzierung und Mansarddach. Die Scheune in regelmäßigem, fast quadratischem Fachwerkverband Teil des den Ort im Norden begrenzenden Scheunenkranzes.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |