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Teil der Gesamtanlage:
Schweinsberg
Laut Inschrift 1823 erbaute Scheune als Teil des ehemals im Norden vollständig geschlossenen Scheunengürtels. Die geschoßhohen, stets den Kreuzungspunkt Stiel-Riegel schneidenden Streben bestimmen das Bild des Fachwerks. Zum Teil liegt das sorgfältig hergestellte Flechtwerk der Gefache unverputzt offen. Giebelseitig eine lange, urwüchsige Schwelle sowie eine Verkleidung aus handgestrichenen Biberschwanzziegeln.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |