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Teil der Gesamtanlage:
Schweinsberg
Das Scheunengebäude des 19. Jhs. bildet einen wichtigen Bestandteil der ehemals geschlossenen Scheunenkranzes, der den nördlichen Ortskern entsprechend dem Verlauf der Neustadt abgrenzte. Der Bau wird als Kulturdenkmal eingestuft, da er stellvertretend eine wichtige Phase der Entwicklungsgeschichte des Ortes widerspiegelt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |