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Teil der Gesamtanlage:
Schweinsberg
Hofanlage mit im Straßenraum etwas zurückweichendem, traufständigem Wohnhaus. Der im Untergeschoß veränderte Bau ursprünglich ein 1 1/2-geschossiger Ständerbau mit aufgesetztem Rähmeschoß, der Geschoßwechsel detailliert bearbeitet; die aufgemalte Inschrift über dem Eingang wohl dem ehemaligen Türsturz des tiefliegenden Eingangs nachempfunden: „Hier Bauen wir so feste und sind doch fremde Gäste, doch wo wir sollen ewig sein, da bauen wir gar wenig drein 1746".
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |