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Teil der Gesamtanlage:
Schweinsberg
Traufständiges Wohnhaus mit im Erdgeschoß integrierter Einfahrt, die durch gebogene Kopfbänder überwölbt wird. Das Fachwerk bis in den Keller reichend, der Zugang ebenerdig über Eck. Neben kräftigen Mannfiguren mit schnitzverziertem Kopfholz von besonderem Interesse die Eckstiele mit geschuppten Säulen und die genasten Brüstungsstreben. Zwischen diesen ist ein Andreaskreuz mit aufgesetzter Sonne eingefügt. Im rundbogigen Sturz über dem Eingang Datierung 1699 und Inschrift: „DIS HAUS STEHET IN GOTES HAND. GOT BEWARE ES FIR VEIER HAGEL UND IN GEWITER DAS ES NICHT FAL IN VER SEHENT DARNITER. DIS HAUS HAT ERBAUT … UND ANNALEISAABETA S H FRAU ANNO CHRISTDI 1699".
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |