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Teil der Gesamtanlage:
Schweinsberg
Zwischen 1720-1730 als Nachfolgebau errichtetes Herrenhaus mit der Bezeichnung Mittelhof; schlichter zweigeschossiger Bau über barocker Terrasse, erschlosssen durch eine zweiläufige Freitreppe, in der nach hessischer Art der Kellereingang untergebracht ist. Über dem Eingangsportal mit geteiltem Giebel ein Zwerchhaus, das ebenso wie der Kniestock in Fachwerk ausgeführt ist. Das Mansarddach wurde 1895 im zeitgenössischen Landhausstil erneuert, dabei erhielten die Gauben und Firstenden ungewöhnlichen Verdachungen sowie einen Knauf. Das Anwesen ist durch Mauer und Tor zur Straße abgegrenzt, zwei große Bäume flankieren die Handpforte.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |