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Teil der Gesamtanlage:
Schweinsberg
Tagelöhnerwohnhaus als Teil einer Reihe von vier traufständigen Fachwerkbauten, Rähmbau mit für den Standort ungewöhnlich aufwendigem Geschoßübergang. Das Gebäude bildet mit Nr. 43 im Obergeschoß durch die Mannfiguren eine formale Einheit. Wie bei allen anderen Häusern der Gruppe über dem Eingang ein Zwerchgiebel mit Ladeluke. Entstehungszeit im 18. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |