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Teil der Gesamtanlage:
Schweinsberg
An der Einmündung einer kleinen Stichgasse zurückliegendes, giebelständiges Wohnhaus als Teil eines freistehenden Streckhofes, im hohen Sockel ebenerdiger Eingang, daneben Stallnutzung; im hinteren Bereich eingezogenes Erdgeschoß, das Fachwerk mit leichtem, profiliertem Geschoßversatz, Entstehung in der ersten Hälfte des 19. Jh., Giebelseite zur Straße mit Holzschindeln verkleidet. Markante Stellung am Eingang der Stichgasse.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |