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Gestelztes Kleinhaus in schlichtem Fachwerk, am nordöstlichen Eckstiel 1737 datiert, über massivem Keller-Stall-Sockel. In der gleichen Achse eine kleine Stallscheune, die nicht Bestandteil des Kleinhauses ist. Originale Situation mit kleinem Garten und Lattenzaun.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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