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Teil der Gesamtanlage:
Schweinsberg
Bei der Einfahrt in die „Neustadt" an einer Straßenaufweitung gelegene Hofanlage von besonderer städtebaulicher Bedeutung. Das Wohnhaus traufständig, etwas zurückgesetzt, Rähmkonstruktion der zweiten Hälfte des 19. Jhs. auf hohem Sockel, das Fachwerk mit 3/4-Streben symmetrisch gegliedert, Eingang über einläufige, senkrecht angeordnete Treppe. Über Eck angeschlossen die Scheune, deren Giebel ist zur Straße mit einem Behang aus handgefertigten Biberschwänzen versehen, darin Jahreszahl 1864.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |