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Teil der Gesamtanlage:
Schweinsberg
Stattlicher dreigeschossiger Fachwerkbau auf massivem Erdgeschoß, der Zugang über großen Hof, geschwungene Freitreppe und hohe Terrasse, die siebenachsige Fassade streng symmetrisch aufgebaut mit Steigerung der Vertikalen durch den breiten, mittigen Zwerchgiebel und das Walmdach. Auffällig im konstruktiven Rähmfachwerk des späten 18. Jhs. mit leichtem Geschoßversprung die nur wenig hoch reichenden Streben. Die Innengestaltung des Gebäudes ist weitgehend erhalten. Unter der Treppe der Zugang zum Keller, davor zwei Postamente, wohl ehemals mit Figuren besetzt. Der Hof zur Straße durch Mauer und schmales Stallgebäude abgegrenzt, links als symmetrisches Pendant zum ehemaligen Forsthaus (auch „Kavaliersbau") ein erdgeschossig massives Scheunen- und Stallgebäude des späten 18. Jhs. mit Sandsteineinfassungen und Walmdach. Der Hof ist in der Karte von 1774-75 als der „Hof des Herrn Cammerjuncker von Schenk" bezeichnet und noch heute im Familienbesitz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |