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Teil der Gesamtanlage:
Schweinsberg
Den Platz seitlich der Kirche begrenzender Fachwerkbau in Rähmkonstruktion; der heute gleichmäßig gegliederte Bau ehemals Pfarrscheune, wie der noch erhaltene Torsturz mit Inschrift und Datierung 1722 im inzwischen massiv erneuerten Untergeschoß belegt: „IN NOMINE DEI HOC AEDIFICIUM EST EXTRUCTUM. IUS SU NOBILITATIS NOSTRAE DE SCHENCK. DUCTU PASTORIS IOHANN HEINRICH LIEBERWIRT. MINISTERIO ARCARII IOHANN ALBERT RUPP. OPERA ARCHITECTORIS IOHANNES HELFENRITTER ET LORENTZ ARNOLD. ANNO DOMINI MDCCXXII. QUOD DEUS BENE VERTAT". Heute genutzt als Gemeindehaus der Pfarrgemeinde.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |