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Teil der Gesamtanlage:
Schweinsberg
Sich links an den Kirchhof anschließender traufständiger, dreigeschossiger Fachwerkbau auf massivem Sockelgeschoß, die Fassaden durch Putz, Schiefer oder Platten verkleidet. Die mittenbetonte, fünfachsige Fensteranordnung mit Rundbögen im Untergeschoß geben dem Bau ein repräsentatives Gepräge, der Abschluß durch das Walmdach betont die dem Klassizismus verpflichtete Gestaltung der Zeit um 1850.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |