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Teil der Gesamtanlage:
Schweinsberg
Traufständiges Wohnhaus mit massiv erneuertem Erdgeschoß, das Gebäude ist Teil der Platzbegrenzung an der Kirche. Die Fachwerkgestaltung des Obergeschosses mit den gebogenen Streben bezeugt einen Bau wohl noch des 17. Jhs., dessen Fachwerk ehemals bis in den Keller reichte, wo neben dem ebenerdigen Eingang auch eine Stallnutzung untergebracht war. Als Besonderheit kann die Verzierung der Kopfhölzer durch Herzen aufgeführt werden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |