Pfarrgasse 7
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Marburg-Biedenkopf, Landkreis
Stadtallendorf
Schweinsberg
  • Pfarrgasse 7
Ev. Pfarrkirche
Flur: 1
Flurstück: 48/2

Teil der Gesamtanlage:
Schweinsberg

Ehemals St. Stefan. Als schlichte dreischiffige Hallenkirche zu drei Jochen mit sehr schmalen Seitenschiffen und höherem Mittelschiff. Der geräumige Chor aus einem Joch und 5/8-Schluß ist breiter als das Mittelschiff; in der Nordwestecke ein eingebauter Treppenturm, nach außen durch die Sakristei verdeckt. Im Langhaus Achteckpfeiler ohne Kapitelle. Reiche Stern- und Netzgewölbe, z.T. auf figürlichen Wandkonsolen, die Schlußsteine mit Wappen versehen. Der Glockenturm als gedrungener, achteckiger Dachreiter mit Schiefverkleidung. Die Kirche wurde um 1260 von den Schenck zu Schweinsberg gestiftet, Das Datum des Neubaus von 1506 ist auf einem der Pfeiler festgehalten; während des Dreißigjährigen Krieges 1635 und 1646 abgebrannt und zwischen 1657 und 1664 wiederhergestellt. 1885-86 wurde die Kirche im Bereich des Westgiebels und des Dachreiters restauriert, 1957 erneuerte man die ursprüngliche farbige Ausgestaltung. Im Inneren hat sich ein Taufstein von 1619 erhalten, im Chor die ehemalige Grablege der Schenck zu Schweinsberg mit sieben Grabsteinen, der älteste ein Doppelstein für Volpert Schenck zu Schweinsberg (gest. 1494) und Anna geb, Schlitz gen. Görtz. Außen neben dem Nordportal gotischer Opferstock und Grabmal für Prof. Georg Estor (gest. 1773) durch den Bildhauer Joh. Philipp Sommer mit gut gearbeiteter Rokoko-Rahmung und altem Eisengitter. Die Kirche ist in ihrer Umgebung stark eingebaut, nimmt jedoch durch ihre Höhe im Zusammenspiel mit den Gebäuden der Burg nach Westen hin eine dominante Stellung im Stadtbild ein.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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