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Am östlichen Ortsausgang plaziertes traufständiges Wohnhaus aus der Zeit des Dritten Reiches. Der sehr gut erhaltene eingeschossige Fachwerkbau ist im Sinne des Heimatstils gestaltet und mit aufwendigen barockisierenden Konstruktions- und Schmuckformen versehen. Der Gesamteindruck eines Baus aus den vierziger Jahren des 20. Jhs. wird durch die Einfriedung des Grundstücks mit einer Buchenhecke und Birken noch verstärkt. Kulturdenkmal aus kunstgeschichtlichen Gründen wegen des nahezu unveränderten Erhaltungszustandes und der für die Bauzeit typischen Ausstattung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |