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Teil der Gesamtanlage:
Schweinsberg
Städtebaulich wichtiges Wohn- und Wirtschaftsgebäude, Kopfbau einer Reihe von traufständigen Bauten, die sich als Stadterweiterung des 19. Jhs. parallel zur Mauer des Parks entlang der Straße entwickeln. Der durch das Untergeschoß erschlossene Rähmbau in konstruktivem Fachwerk gehört zum Typ des kleinbäuerlichen Einhauses, in dem Scheune und Stall unter einem Dach mit dem Wohnhaus untergebracht sind. Am Giebel zur Einmündung „Am Bürgerhaus" ist ein massiv in Sandstein errichteter Schweinestall angebaut.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |