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Teil der Gesamtanlage:
Wolferode
Städtebaulich exponiert in einer Straßenbiegung stehendes, gut erhaltenes Wohnhaus auf hohem, bossiertem Basaltsockel. Das Fachwerk des ausgehenden 19. Jhs. mit großem Reichtum an Verstrebungsformen, von besonderer Wirkung die Andreaskreuze in den Brüstungsfeldern sowie die gegenüber den barocken Originalformen abgewandelten Mannfiguren.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |