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Oberhalb der Straße Zum Eichwald in einem jüngeren Baugebiet stehendes Wohnhaus des 17. Jhs., das laut Überlieferung wohl im 19. Jh. aus Burgholz stammend hier aufgeschlagen wurde. Im Kern ein Ständerbau mit teilweise noch erhaltenen Eck- und Bundständern. Das Haus ist ein Zeugnis dafür, das in früheren Zeiten Fachwerkhäuser zur beweglichen Habe gezählt wurden und dementsprechend verkauft werden konnten, um an einem anderen Ort wieder aufgebaut zu werden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |