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Teil der Gesamtanlage:
Wolferode
Giebelständiges, nahezu vollständig verkleidetes Fachwerkgebäude aus dem letzten Drittel des 19. Jhs. Der Bau gehört zum Typus des Einhauses, in dem Wohnen und Wirtschaften unter einem Dach zusammengefaßt sind. Daneben besitzt es eine besondere städtebauliche Bedeutung, da es zusammen mit dem ebenfalls giebelständigen Wohnhaus Hinterecksweg Nr. 3 an dieser Stelle eine torartige Einengung des Strassenraums bildet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |