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Teil der Gesamtanlage:
Wolferode
Traufständiges Einhaus auf kleinem Grundstück als Rähmbau des 18. Jhs. mit leichtem Geschoßversatz, das Fachwerk mit auf dem Sockel stehenden Eckstielen und K-Streben als Diagonalverband. In den Gefachen Reste von Kratzputz. Tiefliegender Eingang durch mittig angeordnete, originale Haustür mit Oberlicht und verwitterte Inschrift. Unter der Stube Keller mit Zugang von außen. Wichtiger Bau im Dorfgefüge, der Zeugnis ablegt von den Wohn- und Wirtschaftsbedingungen der „kleinen Leute".
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |