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Teil der Gesamtanlage:
Wolferode
Gut erhaltene Hofanlage mit traufständigem, eingeschossigem Wohnhaus des frühen 20. Jhs. Über bossiertem Sockel ein reich gegliedertes, an historischen Vorbildern sich orientierendes Fachwerk, besonders herausgearbeitet die Fenster mit Einfassungen. Ebenso original erhalten die Haustür und der Eingangsvorbau mit großem Zwerchhaus darüber. Das Dach mit Krüppelwalmen rundet den Bau als Fortführung der Fachwerktraditon zu Beginn des 20. Jhs. ab.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |