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Teil der Gesamtanlage:
Wolferode
Am Waldrand des südlichen Ortsausganges in Ecklage plaziertes Wohnhaus, das Fachwerk weist mit seinen z. T. über beide Geschosse durchlaufenden Eckständern und den einfachen Dreiviertelstreben ins frühe 18. Jh. Straßenseitig sind im hohen Sockel noch die Stalltüren des im 19. Jh. veränderten, als Tagelöhnerhaus erbauten Gebäudes erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |