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Teil der Gesamtanlage:
Wolferode
Gegenüber der Kirche schräg im Straßenraum stehender Eindachhof, das Wohnhaus auf hohem Sockel über einläufige, senkrecht zum Haus stehende Treppe erschlossen. Das Rähmfachwerk teilweise bis in den Keller reichend mit leichtem, profiliertem Geschoßversatz und konvergierenden halben Mannfiguren, im Sockel war früher der Stall untergebracht. Die Stallscheune ragt mit der Ecke in den Straßenraum, hier kragt das Obergeschoß auf Kopfbändern vor. Bauzeit des Hofes war Ende des 18./ Anfang des 19. Jhs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |