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Teil der Gesamtanlage:
Wolferode
Dicht an die Straße gebautes, giebelständiges Wohnhaus eines kleinen Zweiseithofes, ehemals ein Einhaus mit Scheune im rechten Bereich, der stehende Dachstuhl und die geschoßhohen Streben, erkennbar auf einer Fotografie von 1927, lassen auf eine Bauzeit des Fachwerks im 18. Jh. schliessen. Das Haus ist heute allseitig mit Platten verkleidet. Die Stallscheune im Hintergrund ist ins 19. Jh. zu datieren.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |