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Der Neutorbrunnen, mit leicht geschwungener, hochwandiger Sandsteinwanne und neugotischem Stock in Form einer Fiale, entstand 1865; 1975 leicht verändert und an diese Abbruchkante des Stadtmauerberings versetzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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